Die Loge als Verein

Ursprünglich war unser Bund als "Johannisloge" gegründet worden. Durch Kabinettsorder des preußischen Königs vom 4. Januar 1798 erhielt sowohl die "Große Loge Royal York zur Freundschaft" als auch ihre vier Gründerlogen, zu denen unsere Johannisloge - "Friedrich Wilhelm zur gekrönten Gerechtigkeit" gehört die staatliche Rechtsfähigkeit verliehen. Die Rechtsfähigkeit war das Ordnungsprinzip nach außen und nach innen.

Im Jahre 1935 verloren wir die staatliche Rechtsfähigkeit durch den Beschluß des nationalsozialistischen Innenministeriums.

Es begann die sogenannte "Dunkle Zeit".

Nach Kriegsende - 1945 - bemühten sich die überlebenden Brüder um die Wiederherstellung und Konstituierung der bis dahin verbotenen Logen.

Am 28. März 1946 erlangten wir wieder unsere staatliche Rechtsfähigkeit und waren dem Polizeipräsidenten in Berlin als vereinsähnliche Gesellschaften unterstellt.

Im Jahre 1998 wurden wir beim Senator für Justiz im Vereinsregister als Verein angegliedert und haben wie jeder Verein eine eigene Satzung, die der Genehmigung durch das Amtsgericht Berlin - Abt. Vereinsregister bedarf.

 

Der Verein wird durch den Vorstand vertreten.:

Durch den 1. Vorsitzenden (Meister v. Stuhl), den stellvertretenden Vorsitzenden (zug. Meister vom Stuhl), den 1. und 2. Aufseher, Schatzmeister und Sekretär.

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